Abmahnsicherer Tell-a-Friend Button
In diesem Artikel werde ich erläutern, wie Sie den Tell-A-Friend Button Ihrer Homepage abmahnsicher gestalten können. Für Jeden, der nicht weiss, was ein Tell-A-Friend Button ist: Darüber können Sie z.B. ein Produkt einem Freund weiterempfehlen, welcher dann von der Anbieterwebseite eine Email mit dem Hinweis auf Ihren Artikel erhält.
Diese effektive Möglichkeit, um einem Kunden die Weiterempfehlung zu erleichtern, ist sehr lukrativ z.B. für eine Produktseite mit Sonderangeboten. In den United States ist der Weiterempfehlen-Button ein Standard, in Deutschland bei falscher Handhabung ein Abmahngrund und offiziell seit 2004 in Deutschland durch das Landgericht Nürnberg (Entscheidung vom 4.3.2204, Az.: 4HKO 2056/04) verboten.
Die Richter haben entschieden, dass diese Art von Werbung unzumutbare Belästigung für den Empfänger ist und ohne deren Einwilligung dürfen, rechtlich gesehen, keine Werbe-Emails versendet werden. In einem späteren Verfahren (OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.10.2005, Az.: 3 U 1084/05) wurde dieses Verbot nochmals bestätigt. Mit folgenden Worten:
Immer dann wenn die genannte Empfehlungsmail weitere Werbung enthält, liegt ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vor, weil der Kunde als Instrument missbraucht werde, verbotene Werbung ohne Einwilligung des Empfängers an diesen zu versenden.
Genau dies ist ein wichtiger Punkt, denn nur dann, wenn auch wirklich Werbung versendet wird, ist es verboten. Wenn man in der Empfehlungsemail aber keine weitere Werbung verschickt, kann man die Empfehlungsfunktion weiterhin einsetzen.
Folgendes ist also zu beachten:
- Deutliche Kennzeichnung, dass Sie (bzw. Ihr Unternehmen) nicht der Absender der E-Mail ist, sondern die Privatperson, die die E-Mail abgesendet hat. Am besten verwenden Sie die angegebene E-Mail der Privatperson als Absender, um Klarheit zu schaffen.
- In der Betreffzeile sollte kein Firmenname von Ihnen auftauchen, sondern eher: Empfehlung von Person X,Y für Sie”
- Das empfohlende Produkt sollte im Text nicht angepriesen werden – verwenden Sie einen neutralen Text z.B.: Guten Tag, Herr X,Y war zum Einkauf bei UNTERNEHMEN unterwegs und hat bei einem unserer Angebote an Sie gedacht! Schauen Sie sich doch einmal an, was Herr X,Y ausgesucht hat: LINK – Viele Grüße Ihr Team von UNTERNEHMEN
- Verwenden Sie keine Bilder in der E-Mail, auch kein Firmenlogo
- Keinesfalls andere Produkte, Dienstleistungen verwenden. Auch keine “Wenn Sie mehr über uns wissen wollen”, “Angebot des Monats” oder Newsletterhinweise
- Email-Signatur sollten Sie weiterhin angeben (Adress, Kontaktangaben) um hier kein Abmahnrisiko einzugehen
- Hinweis für den Empfänger einbinden, dass die Daten nur für diese Email verwendet wurden
- Ebenfalls dürfen Sie die Absender-Daten nicht für Ihre Werbezwecke einsetzen